Erwägungsgrund 11 32022D1229
Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren für alle Produktgruppen bleibt und die Marktkontinuität für Lizenzinhaber gewährleistet ist, sollte der Geltungszeitraum der derzeitigen Kriterien und der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Innen- und Außenfarben und -lacke bis zum 31. Dezember 2025, für Bettmatratzen bis zum 31. Dezember 2026, für absorbierende Hygieneprodukte bis zum 31. Dezember 2023 und für Möbel sowie für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden.