Erwägungsgrund 7 32022D1229
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das EU-Umweltzeichen die Relevanz der oben genannten Produktgruppen für die Regelung für das EU-Umweltzeichen bewertet und bestätigt.