Erwägungsgrund 9 32022D1229
Um den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft weiter zu erleichtern, testet die Kommission im Einklang mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa bei der Überarbeitung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte sowie für Innen- und Außenfarben und -lacke die Einbeziehung der Methode zur Ermittlung des Umweltfußabdrucks von Produkten (PEF). Es ist daher angezeigt, den Geltungszeitraum der in den Beschlüssen 2014/312/EU und 2014/763/EU festgelegten Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens zu verlängern, damit die Kommission die Überprüfung der Kriterien für Innen- und Außenfarben und -lacke vornehmen kann, sobald die Industrie die Überarbeitung der Produktkategorieregeln für die Berechnung des Umweltfußabdrucks für Dekorationsfarben abgeschlossen hat, und die laufende Überarbeitung der Kriterien für absorbierende Hygieneprodukte, die länger dauert als ursprünglich geplant, durch Einbeziehung der Ergebnisse von PEF-Studien abschließen kann.