Erwägungsgrund 13 32023D1532
Am 25. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/432 angenommen, durch den vier iranische Personen angesichts ihrer Rolle bei der Entwicklung und Lieferung von UAV, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden, in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen wurden, die gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP restriktiven Maßnahmen unterliegen.