Erwägungsgrund 5 32023D1532
Mit dem Beschluss 2014/512/GASP wird überdies verboten, Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Die betreffenden Güter und Technologien sind in Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates aufgeführt.