Erwägungsgrund 9 32023D1532
Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2432 angenommen, durch den vier iranische Personen und vier iranische Organisationen angesichts ihrer Rolle bei der Entwicklung und Lieferung von UAV, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden, in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen wurden, die gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP restriktiven Maßnahmen unterliegen.