Erwägungsgrund 4 32023D1532
Mit dem Beschluss 2014/512/GASP wird ebenfalls verboten, Güter und Technologien, die in der Luftfahrt und der Raumfahrtindustrie verwendet werden können, mit oder ohne Ursprung in der Union, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Die betreffenden Güter und Technologien sind in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt.