Erwägungsgrund 7 32023D1532
Am 20. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1986 angenommen, durch den drei iranische Personen und eine iranische Organisation angesichts ihrer Rolle bei der Entwicklung und Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV), die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden, in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungenaufgenommen aufgenommen wurden, die gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP restriktiven Maßnahmen unterliegen.