Erwägungsgrund 6 32023D1680
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen wird im Beschluss EZB/2014/29 der Europäischen Zentralbank festgelegt, auf welche Weise die NCAs der EZB bestimmte Informationen übermitteln, die sie von beaufsichtigten Unternehmen erhalten, sowie die Termine dieser Übermittlung.