Erwägungsgrund 7 32023D1680
Der Beschluss EZB/2014/29 wird durch den Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) aufgehoben und ersetzt. Es ist daher erforderlich, die Bestimmungen über die Übermittlung der Finanzierungspläne der Kreditinstitute durch die NCAs an die EZB an die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2023/1681 (EZB/2023/18) anzugleichen.