Erwägungsgrund 5 32023D1680
Um den Anforderungen der EBA-Leitlinien 2019 zu genügen, sollte die EZB sicherstellen, dass die beaufsichtigten Unternehmen ihre Meldungen über Finanzierungspläne im Einklang mit den harmonisierten Vorlagen und Definitionen einreichen, die den EBA-Leitlinien 2019 in der entsprechenden Vorlage für Finanzierungspläne beigefügt sind. Zu diesem Zweck werden im Beschluss (EU) 2017/1198 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/21) harmonisierte Verfahren für die Übermittlung dieser Finanzierungspläne an die EZB sowie nähere Einzelheiten zu den Terminen für die Übermittlung der Informationen und zu den von den NCAs vor der Übermittlung der Informationen an die EZB vorzunehmenden Qualitätsprüfungen festgelegt.