Beschluss (EU) 2023/1974 des Rates vom 18. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
Dieser Beschluss berührt nicht etwaige Vereinbarungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten über ihre jeweiligen Zuständigkeiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem BBNJ-Übereinkommen, die gemäß Artikel 67 des BBNJ-Übereinkommens zu treffen sind.
Erwägungsgrund 12 32023D1974
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