Erwägungsgrund 7 32023D1974
Das BBNJ-Übereinkommen deckt vier Bereiche ab: maringenetische Ressourcen einschließlich einer ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile (Teil II des BBNJ-Übereinkommens), Maßnahmen wie gebietsbezogene Managementinstrumente, einschließlich Meeresschutzgebieten (Teil III des BBNJ-Übereinkommens), Umweltverträglichkeitsprüfungen (Teil IV des BBNJ-Übereinkommens) sowie Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Meerestechnologie (Teil V des BBNJ-Übereinkommens). Das BBNJ-Übereinkommen wird weiter die Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und insbesondere des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 („Leben unter Wasser“) unterstützen und dazu beitragen, die Ziele und Vorgaben des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal zu erreichen.