Erwägungsgrund 13 32023D1974
Dieser Beschluss berührt nicht die Hoheitsgewalt, die Hoheitsrechte und die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen.
Dieser Beschluss berührt nicht die Hoheitsgewalt, die Hoheitsrechte und die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen.