Erwägungsgrund 3 32023D1974
Am 19. März 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Union in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union Vorschriften erlassen hat, Verhandlungen über ein internationales rechtsverbindliches Instrument im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt zu führen.