Erwägungsgrund 12 32023D2417
Es ist zweckmäßig, den im Rahmen der fünften Tagung der COP im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens im Fall seiner Annahme Rechtswirkung entfalten wird, da die Vertragsparteien Maßnahmen zu seiner Umsetzung auf nationaler oder regionaler Ebene ergreifen müssen —