Erwägungsgrund 5 32023D2417
Im zweiten Teil ihrer vierten Tagung vom 21.-25. März 2022 erließ die COP den Beschluss MC-4/3, um acht neue mit Quecksilber versetzte Produkte in Anlage A des Übereinkommens aufzunehmen.
Im zweiten Teil ihrer vierten Tagung vom 21.-25. März 2022 erließ die COP den Beschluss MC-4/3, um acht neue mit Quecksilber versetzte Produkte in Anlage A des Übereinkommens aufzunehmen.