Erwägungsgrund 9 32023D2417
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit dem Besitzstand der Union oder der im Beschluss (EU) 2021/727 enthaltenen Vorlage der Union im Einklang stehen.
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit dem Besitzstand der Union oder der im Beschluss (EU) 2021/727 enthaltenen Vorlage der Union im Einklang stehen.