Beschluss (EU) 2023/2417 des Rates vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Mit dem Beschluss MC-4/3 wurde ausserdem der Beschluss über die Aufnahme der Herstellung von Polyurethan unter Nutzung von Katalysatoren, die Quecksilber enthalten, in Anlage B des Übereinkommens auf die fünfte Tagung der COP verschoben.
Erwägungsgrund 7 32023D2417
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