Erwägungsgrund 5 32023D0274
Am 22. Januar 2021 sprachen die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und die Abteilung für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie der Regierung des Vereinigten Königreichs eine vorläufige Empfehlung an die ÜNB aus; diese vorläufige Empfehlung ging zeitlich der Aufnahme der Arbeit durch den Sonderausschuss voraus. Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für den Day-Ahead-Zeitbereich wurden die ÜNB in der vorläufigen Empfehlung dazu aufgefordert, ein Day-Ahead-Zielmodell vorzubereiten, das auf dem Konzept der „losen multiregionalen Volumenkopplung“ nach Artikel 312 Absatz 1, Artikel 317 Absätze 2 und 3 und Anhang 29 des Handels- und Kooperationsabkommens beruhen sollte. Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für alle übrigen Zeitbereiche wurden die ÜNB der Vertragsparteien in der vorläufigen Empfehlung aufgefordert, gemeinsam einen Vorschlag für einen Zeitplan zur Ausarbeitung eines Entwurfs der erforderlichen technischen Verfahren auszuarbeiten.