Erwägungsgrund 9 32023D0274
Es ist daher angemessen, die Annahme einer Empfehlung an die Vertragsparteien durch den Sonderausschuss zu unterstützen, in welcher den Vertragsparteien empfohlen wird, ihre ÜNB um weitere Angaben zu ihrer Kosten-Nutzen-Analyse und den vorgeschlagenen Entwürfen für technische Verfahren zu ersuchen, und damit den Sonderausschuss bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 312 Absatz 1 und Artikel 317 Absatz 2 des Handels- und Kooperationsabkommens zu unterstützen. Es ist angemessen, dass die Union ihre ÜNB ersucht, diese zusätzlichen Angaben innerhalb von fünf Monaten nach dem gestellten Ersuchen zu übermitteln.