Erwägungsgrund 11 32023D0274
Es ist zweckmäßig, den im Sonderausschuss zu der Empfehlung an die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre Anträge an ÜNB im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die geplante Empfehlung den Inhalt der Umsetzung des Besitzstandes der Union oder die Art und Weise dieser Umsetzung maßgeblich beeinflussen kann, und zwar insbesondere die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission —