Erwägungsgrund 8 32023D0274
Die Kommission hat das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse und die Stellungnahme der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegen die Anforderungen des Handels- und Kooperationsabkommens abgewogen und den Rat über ihre vorläufige Einschätzung unterrichtet. Sie ist der Auffassung, dass die von den ÜNB übermittelten Ergebnisse präzisiert werden müssen und es weiterer Informationen zu jeder der von den ÜNB geprüften Optionen bedarf. Das Vereinigte Königreich hat sich dieser Ansicht auf der Sitzung des Sonderausschusses vom 30. März 2022 angeschlossen.