Beschluss (EU) 2023/274 des Rates vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Gemäß Artikel 312 Absatz 1 des Handels- und Kooperationsabkommens ergreift der Sonderausschuss für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement in der Day-Ahead-Phase vorrangig die erforderlichen Schritte gemäß Artikel 317, um sicherzustellen, dass die ÜNB Vorkehrungen zur Festlegung technischer Verfahren für den Day-Ahead-Zeitbereich treffen.
Erwägungsgrund 4 32023D0274
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