Erwägungsgrund 2 32024D1254
Die Richtlinien 2009/12/EG, 2009/33/EG und (EU) 2022/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinie 96/67/EG des Rates enthalten eine Reihe von Berichtspflichten in den Bereichen Straßenverkehr und Luftfahrt, die im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 16. März 2023 mit dem Titel „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ vereinfacht werden sollten.