Erwägungsgrund 4 32024D1254
In der Richtlinie 2009/33/EG sind Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe bei der Beschaffung sauberer Fahrzeuge festgelegt, ausgedrückt als Mindestprozentsatz sauberer Fahrzeuge an der Gesamtzahl der Straßenfahrzeuge, die unter Verträge fallen, die in zwei Bezugszeiträumen vergeben wurden. Der erste dieser Bezugszeiträume erstreckt sich vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 und der zweite vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030.