Erwägungsgrund 13 32024D1830
Dieser Beschluss berührt nicht die Hoheitsgewalt, die Hoheitsrechte und die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ).
Dieser Beschluss berührt nicht die Hoheitsgewalt, die Hoheitsrechte und die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ).