Beschluss (EU) 2024/2566 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist
Die Union sollte daher einen Vorschlag zur Änderung von Anlage 1B des Anhangs zum AETR unterstützen, damit die Rolle der Kommission im Übereinkommen selbst anerkannt wird, sodass sie die Umsetzung des AETR weiterhin unterstützen und unter bestimmten Bedingungen für Nicht-EU-Länder Zertifizierungstätigkeiten erbringen kann.
Erwägungsgrund 10 32024D2566
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