Erwägungsgrund 6 32024D2566
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine schwierige Situation bei der Umsetzung des AETR-Systems für digitale Fahrtenschreiber zu lösen, in der die Kommission bestimmten nicht der EU angehörenden AETR-Vertragsparteien gewisse Zertifizierungstätigkeiten erbringt, und zwar durch eine zwischen der UNECE und den Dienststellen der Kommission 2009 unterzeichnete Absichtserklärung. Diese Absichtserklärung wurde mehrfach im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen erneuert; sie wurde zuletzt am 28. November 2023 für einen Zeitraum bis zum 31. Mai 2024 verlängert.