Beschluss (EU) 2024/2566 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union in der Sachverständigengruppe zum AETR ist von der Kommission zu vertreten und der Standpunkt der Union im Hauptausschuss Straßenverkehr ist von den Mitgliedstaaten zu vertreten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln —
Erwägungsgrund 11 32024D2566
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