Erwägungsgrund 9 32024D2566
Nach dem Beschluss der Kommission, diese Zertifizierungstätigkeiten für Russland und Belarus infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine mit anhaltender militärischer Unterstützung durch Belarus auszusetzen, wurde die Rolle der Kommission bei der Umsetzung des AETR von Russland und Belarus infrage gestellt. Eine neue Verwaltungsvereinbarung ist daher höchst unwahrscheinlich, wodurch die Erbringung von Zertifizierungstätigkeiten der Kommission für vierzehn andere nicht der EU angehörende AETR-Vertragsparteien gefährdet wird.