Erwägungsgrund 4 32024D2566
Die Sachverständigengruppe zum AETR und der Hauptausschuss Straßenverkehr werden in ihren Sitzungen am 28. Oktober 2024 bzw. vom 29. bis 31. Oktober 2024 oder in späteren Sitzungen den Vorschlag für die künftige Durchführung bestimmter Zertifizierungstätigkeiten im Rahmen des AETR ausarbeiten bzw. die Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR annehmen. Diese Zertifizierungstätigkeiten sind erforderlich für den Einsatz von digitalen Fahrtenschreibern gemäß dem AETR, der weitgehend auf dem EU-System beruht.