Beschluss (EU) 2024/2566 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hinsichtlich der Änderungen der Anlage 1B des Anhangs des AETR zu vertreten ist
Im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarungen stellt die Kommission den Geräteherstellern Interoperabilitätszertifikate aus, die für die AETR-Typgenehmigung dieser Geräte erforderlich sind. In der Anforderung 278 der Anlage 1B des Anhangs zum AETR ist derzeit eine einzige zuständige Stelle vorgesehen, die für die Interoperabilitätszertifizierung zuständig ist.
Erwägungsgrund 7 32024D2566
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