Beschluss (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume und über den im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Anpassung des Schutzniveaus für den Wolf würde für mehr Flexibilität sorgen, um den zunehmenden sozioökonomischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Wolf infolge der anhaltenden Ausweitung seines Verbreitungsgebiets in Europa und der Wiederbesiedelung neuer Gebiete durch den Wolf zu begegnen.
Erwägungsgrund 10 32024D2669
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