Erwägungsgrund 12 32024D2669
Deshalb sollte die Union im Hinblick auf die Vorbereitung für die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses, die im Jahr 2024 stattfinden soll, einen Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens von Bern vorlegen, nach dem der Wolf (Canis lupus) aus Anhang II gestrichen und in Anhang III aufgenommen wird. Die Kommission sollte diesen Vorschlag dem Sekretariat des Übereinkommens von Bern zuleiten.