Erwägungsgrund 11 32024D2669
In der Empfehlung Nr. 163 (2012) des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 30. November 2012 zur Kontrolle der wachsenden Populationen von Großraubtieren in Europa werden die Vertragsparteien ermutigt, gegebenenfalls mit anderen Staaten mit denselben Populationen zusammenzuarbeiten, um diese Populationen gesund und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Eine solche Zusammenarbeit, die Koexistenz und Schutzmaßnahmen umfasst, bleibt weiterhin notwendig und relevant, auch wenn der Wolf künftig in Anhang III des Übereinkommens von Bern aufgeführt wird.