Beschluss (EU) 2024/851 des Rates vom 4. März 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 12. Sitzung des vorbereitenden Ausschusses für die Errichtung des Internationalen Registers für rollendes Eisenbahnmaterial und auf der ersten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem Protokoll von Luxemburg zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials errichtet wird, zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf seiner 12. Sitzung am 7. März 2024 wird der vorbereitende Ausschuss für die Errichtung des Internationalen Registers voraussichtlich den endgültigen Entwurf der Rechtsakte, die von der ersten Sitzung der Aufsichtsbehörde angenommen werden sollen, prüfen und genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32024D0851
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