Erwägungsgrund 7 32024D0851
Gemäß Artikel XII Absatz 6 des Protokolls von Luxemburg ist es Aufgabe der OTIF, die Rolle des Sekretariats der Aufsichtsbehörde zu übernehmen, sobald das Protokoll in Kraft tritt. In der geplanten Vereinbarung zwischen der Aufsichtsbehörde und der OTIF sind die genauen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sekretariats der Aufsichtsbehörde festgelegt. Die Annahme dieser Vereinbarung ist notwendig, um die gute Verwaltung der Arbeiten der Aufsichtsbehörde zu gewährleisten, und sollte daher unterstützt werden.