Erwägungsgrund 9 32024D0851
Um sein Ziel zu erreichen, muss sich das Protokoll von Luxemburg auf ein klares Identifizierungs- und Kennzeichnungssystem für rollendes Eisenbahnmaterial stützen, das auf internationalen Normen beruht. Die geplanten Musterregeln schaffen einen Rahmen für die Zuweisung der URVIS-Kennung und ihre Anbringung an rollendem Eisenbahnmaterial. Gemäß den Musterregeln erfolgt die Anbringung der URVIS-Kennung zusätzlich zu einem etwaigen anderen bestehenden Kennzeichnungssystem wie dem System gemäß dem Beschluss 2012/757/EU. Die Musterregeln stehen nicht im Widerspruch zum Rechtsrahmen der Union. Daher ist es angezeigt, ihre Annahme durch die Aufsichtsbehörde zu unterstützen —