Erwägungsgrund 5 32024D0851
Der Satzungsentwurf der Aufsichtsbehörde, legt unter anderem ihre Rechtspersönlichkeit, Aufgaben und Verwaltungsrahmen fest, wie dies im Übereinkommen von Kapstadt und im Protokoll von Luxemburg gefordert wird. Die Annahme des Satzungsentwurfs ist eine Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Aufsichtsbehörde und sollte daher unterstützt werden. Es sollte eine geringfügige Änderung der Bestimmung über die Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde vorgeschlagen werden, um den Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Protokolls von Luxemburg, nämlich Artikel XII Absatz 1, zu präzisieren.