Erwägungsgrund 4 32024D0851
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der 12. Sitzung des vorbereitenden Ausschusses und auf der ersten Tagung der Aufsichtsbehörde zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Union Vertragspartei des Protokolls von Luxemburg ist und die von der Aufsichtsbehörde zu fassenden Beschlüsse zur Annahme völkerrechtlich verbindlicher Akte führen können, die geeignet sind, die Beteiligung der Union an dem genannten Gremium sowie den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen, und zwar der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates, des Beschlusses 2012/757/EU der Kommission und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1614 der Kommission.