Erwägungsgrund 6 32024D0851
Der Geschäftsordnungsentwurf der Aufsichtsbehörde legtunter anderem ihre Sitzungsregeln, Vertretungsregeln, Anträge und Beschlüsse sowie Abstimmungsverfahren fest. Der derzeitige Geschäftsordnungsentwurf steht jedoch nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Protokolls von Luxemburg, in denen der Status von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration als gleichwertig mit dem von Vertragsstaaten anerkannt wird, denn der Entwurf führt ungerechtfertigte Unterscheidungen ein zwischen einerseits Vertragsstaaten an sich, die berechtigt sind, vertreten zu werden und über von der Aufsichtsbehörde zu fassende Beschlüsse abzustimmen, und andererseits Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die nicht ausdrücklich als Mitglieder der Aufsichtsbehörde bezeichnet werden. Es ist daher erforderlich, Änderungen des Geschäftsordnungsentwurfs vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft und die Stimmrechte der Union innerhalb der Aufsichtsbehörde im Einklang mit den Bestimmungen des Protokolls von Luxemburg tatsächlich vorgesehen sind, einschließlich Abstimmungsregeln in Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Die übrigen Bestimmungen des Entwurfs der Geschäftsordnung sollten jedoch unterstützt werden.