Erwägungsgrund 3 32024D0890
In seinen Schlussfolgerungen vom 14. und 15. Dezember 2023 stellte der Europäische Rat fest, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin auf den dringenden militärischen Bedarf und Verteidigungsbedarf der Ukraine eingehen werden. Der Europäische Rat unterstrich insbesondere die Bedeutung einer rechtzeitigen, vorhersehbaren und nachhaltigen militärischen Unterstützung für die Ukraine, insbesondere durch die Fazilität und die EUMAM Ukraine sowie durch unmittelbare bilaterale Hilfe von Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat ersuchte den Rat, auf der Grundlage eines Vorschlags des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) die Arbeit an der Reform der Fazilität und an der weiteren Aufstockung ihrer Finanzierung zu intensivieren.