Erwägungsgrund 4 32024D0890
In seinen Schlussfolgerungen vom 1. Februar 2024 überprüfte der Europäische Rat die Arbeit im Rat zur militärischen Unterstützung der Ukraine im Rahmen der Fazilität und zur vorgeschlagenen Anhebung ihrer finanziellen Gesamtobergrenze. Der Europäische Rat ersuchte den Rat, bis Anfang März 2024 Einvernehmen darüber zu erzielen, den Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates auf der Grundlage eines Vorschlags des Hohen Vertreters für einen Unterstützungsfonds für die Ukraine und der vorgeschlagenen wichtigsten Modalitäten unter Berücksichtigung der Anregungen der Mitgliedstaaten zu ändern.