Erwägungsgrund 7 32024D0890
Bei der Umsetzung der angehobenen finanziellen Obergrenze der Fazilität sollte die für 2024 vereinbarte Obergrenze für Zahlungen eingehalten und in einer Weise gestaltet werden, die mit den in den Erwägungsgründen 8 bis 14 des vorliegenden Beschlusses dargelegten Schlüsselelementen und Modalitäten im Einklang steht.