Erwägungsgrund 5 32024D0890
Die finanzielle Obergrenze der Fazilität sollte daher um einen Betrag von 5000 Mio. EUR (zu laufenden Preisen) angehoben werden, der dem Zweck dient, den Bedarf der ukrainischen Streitkräfte durch Unterstützung der Bereitstellung von letaler und nichtletaler militärischer Unterstützung und Ausbildung weiterhin zu decken (im Folgenden „zweckgebundener Betrag“).