Erwägungsgrund 11 32025D1487
Um Unternehmen, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Union und in der Ukraine Roaming anbieten, ausreichend Zeit einzuräumen, alle sich aus dem Beschluss des Handelsausschusses ergebenden technischen und rechtlichen Anforderungen umzusetzen, wird ein Geltungsbeginn festgelegt —