Erwägungsgrund 9 32025D1487
Die Europäische Union hat eine umfassende Begutachtung gemäß Anhang XVII Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens vorgenommen, aufgrund derer befunden, dass die Bedingungen erfüllt sind, den Handelsausschuss entsprechend benachrichtigt und dem Handelsausschuss vorgeschlagen zu beschließen, dass die Vertragsparteien einander eine Binnenmarktbehandlung für das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen gewähren.