Erwägungsgrund 10 32025D1757
Es wurde zusätzliche Flexibilität bei der Anwendung der Artikel 5 und 20 der Richtlinie 2012/27/EU vereinbart. In Artikel 20 Absatz 5 sollte der Verweis auf Artikel 5 Absatz 1 durch einen allgemeinen Verweis auf Artikel 5 ersetzt werden, damit die Verpflichtungen des gesamten Artikels 5 durch Beiträge zu einem Fonds erfüllt werden können.