Erwägungsgrund 11 32025D1757
Mit der Richtlinie 2012/27/EU wird die Richtlinie 2004/8/EG aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.
Mit der Richtlinie 2012/27/EU wird die Richtlinie 2004/8/EG aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.